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Erstanamnese und Behandlung

Grundlage meines Handelns ist es, Ihnen mit einer offenen, wertschätzenden und empathischen Haltung zu begegnen und sorgsam mit Ihren Anliegen umzugehen. Die Schweigepflicht ist selbstverständlich die Grundlage meiner Arbeit.

Für die Erstellung Ihres individuellen Therapieplanes ist eine Erstanamnese unabdingbar. Sie besteht aus einem ausführlichen Gespräch, in dem Ihre aktuellen, aber auch vorausgegangenen Erkrankungen, Einschränkungen und Operationen von mir erfragt werden. Auch Erkrankungen aus Ihrer Herkunftsfamilie können für Ihre Therapie von Bedeutung sein.

Bitte informieren Sie mich bei bestehender Medikamenteneinnahme über den Namen und die Dosierung des jeweiligen Präparates.

Ergänzend zu dem Gespräch setze ich die Irisdiagnose (Augendiagnose) ein. Diese wird durch eine körperliche Untersuchung und ggf. auch ein klinisches Labor komplettiert.

Daraus resultiert ein persönlicher Therapieplan für Ihre individuelle Behandlung.

Abschließend informiere ich Sie detailliert über Art und Umfang des Heilverfahrens sowie über die voraussichtlich entstehenden Behandlungskosten.

Die Grundlage meiner Rechnungsstellung ist die aktuelle Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Private Krankenkassen, Beihilfen und Zusatzversicherungen behalten sich vor, Rechnungen zu kürzen. Zwischen Rechnungsbetrag und Kostenerstattung kann es zu Differenzbeträgen kommen, da Gebührenziffern nur bedingt anerkannt werden und / oder mit einem Mindestsatz vergütet werden. Bitte beachten Sie, dass bei Inanspruchnahme meiner Leistungen diese Kosten von Ihnen zu tragen sind.

Die Erstanamnese wird einmalig erstellt; die Dauer liegt zwischen 1,5 bis 2 Stunden.